Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen (AGB) für die Anmietung der Ferienunterkünfte
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über die Ferienunterkünfte der Vermieterin. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Mietbedingungen sowie die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
2. Vertragspartner
Vermieterin Ilka von Ludowig, Hof Grömitz 1, 23743 Grömitz, Telefon: 0160 90636037, E-Mail: info@dasstrandhaus.de
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Ferienhäuser auf der Internetseite, in Prospekten oder auf Buchungsportalen stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit seiner Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(3) Der Mietvertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung der Vermieterin in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
(4) Erfolgt die Buchung über ein Vermittlungsportal, gelten ergänzend dessen Buchungsbedingungen, soweit sie diesen Mietbedingungen nicht widersprechen.
4. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Begriffsbestimmung Reisepreis
Der vereinbarte Reisepreis ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis für den gebuchten Aufenthalt. Er umfasst sämtliche im Rahmen der Buchung vereinbarten Leistungen, insbesondere den Übernachtungspreis einschließlich der im Preis enthaltenen Endreinigung sowie gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Haustiere, Wäschewechsel oder Kinderbett), soweit diese in der Buchungsbestätigung ausgewiesen sind.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zu leisten.
(4) Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise ohne weitere Aufforderung fällig.
(5) Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der gesamte Reisepreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
(6) Gerät der Mieter mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Vermieterin nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz nach den Regelungen dieser Mietbedingungen verlangen.
(7) Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Mieter.
5. Anreise und Abreise
(1) Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
(2) Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 09:30 Uhr vollständig geräumt zu übergeben.
(3) Andere An- oder Abreisezeiten bedürfen einer vorherigen schriftlichen oder in Textform bestätigten Vereinbarung.
6. Nutzung des Ferienhauses
(1) Das Ferienhaus darf ausschließlich von der bei der Buchung angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden.
(2) Die in der Objektbeschreibung angegebene maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden. Kinder gelten hierbei unabhängig vom Alter als vollwertige Personen.
(3) Zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
(4) Bei einer unzulässigen Überbelegung ist die Vermieterin berechtigt, zusätzliche Personen abzuweisen, einen angemessenen Aufpreis zu verlangen oder den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7. Haustiere
(1) Das Mitbringen von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.
(2) Der Mieter haftet für sämtliche durch seine Tiere verursachten Schäden und Verunreinigungen.
(3) Hunde sind auf der gesamten Anlage außerhalb des angemieteten eingezäunten Gartens an der Leine zu führen.
(4) Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, ist die Vermieterin berechtigt, die Kosten der erforderlichen Reinigung dem Mieter in Rechnung zu stellen.
8. Rauchverbot
Soweit in der Objektbeschreibung nichts anderes angegeben ist, besteht in sämtlichen Innenräumen des Ferienhauses Rauchverbot.
Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet. Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Durch das Rauchen verursachte außergewöhnliche Reinigungs- oder Renovierungskosten sowie Schäden trägt der Mieter.
9. Partys und Veranstaltungen
Partys, Veranstaltungen sowie sonstige Zusammenkünfte, welche die Nachbarschaft oder andere Gäste beeinträchtigen können, sind ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
Die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die örtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
10. Rücktritt des Mieters (Stornierung)
(1) Der Mieter kann jederzeit vor Anreise in Textform (z. B. per E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten.
(2) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin.
(3) Im Falle des Rücktritts kann die Vermieterin anstelle einer konkreten Schadensberechnung eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangen.
Diese beträgt:
Zeitpunkt des Rücktritts Rücktrittsentschädigung
bis 60 Tage 25 % des vereinbarten Reisepreises
59–45 Tage 45 % des vereinbarten Reisepreises
44–30 Tage 65 % des vereinbarten Reisepreises
ab 29 Tage 100 % des vereinbarten Mietpreises; optionale Zusatzleistungen, die infolge der Stornierung nicht erbracht werden, werden nicht berechnet.
(4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils verlangte Rücktrittsentschädigung.
(5) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Rücktrittsentschädigung angerechnet.
(6) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
11. Umbuchung und Ersatzvermietung
(1) Ein Anspruch des Mieters auf Umbuchung besteht nicht. Soweit die Vermieterin einer Umbuchung zustimmt und diese organisatorisch möglich ist, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € je Umbuchung erhoben.
(2) Stellt der Mieter einen geeigneten Ersatzmieter, der den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt und von der Vermieterin akzeptiert wird, wird anstelle der gemäß Ziffer 10 anfallenden Rücktrittsentschädigung lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € berechnet.
(3) Gelingt der Vermieterin nach einer Stornierung eine vollständige Ersatzvermietung für den stornierten Zeitraum zu mindestens den ursprünglich vereinbarten wirtschaftlichen Bedingungen, wird anstelle der Rücktrittsentschädigung ebenfalls lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € erhoben.
(4) Erfolgt eine Ersatzvermietung nur teilweise oder zu einem geringeren Mietpreis, bleibt die gemäß Ziffer 10 vereinbarte pauschalierte Rücktrittsentschädigung bestehen.
(5) Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, nach einer Stornierung eine Ersatzvermietung vorzunehmen.
12. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus einschließlich Inventar pfleglich zu behandeln, die Hausordnung einzuhalten, festgestellte Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen,
Schäden, die während des Aufenthalts entstehen, unverzüglich mitzuteilen, das Ferienhaus ausreichend zu lüften und zu beheizen, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, Fenster und Türen beim Verlassen des Hauses zu schließen, elektrische Geräte sowie den Kaminofen sorgfältig zu benutzen.
13. Schäden und Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden, Besuchern oder Haustieren schuldhaft verursachten Schäden.
(2) Beschädigungen oder Verlust von Inventar sind zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
(3) Entsteht ein Schaden durch unsachgemäße Bedienung des Kaminofens oder anderer technischer Einrichtungen, haftet der Mieter hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Schlüsselverlust ist der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Erforderliche Kosten für Ersatzschlüssel oder den Austausch einer Schließanlage trägt der Mieter, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
14. Zustand des Ferienhauses
Der Mieter hat das Ferienhaus unmittelbar nach der Anreise zu überprüfen. Offensichtliche Mängel oder Schäden sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Anreise mitzuteilen. Später angezeigte Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern der Mieter nicht nachweist, dass sie bereits zuvor vorhanden waren.
15. Rückgabe des Ferienhauses
Das Ferienhaus ist zum Ende der Mietzeit besenrein zurückzugeben. Hierzu gehören insbesondere:
gespültes und eingeräumtes Geschirr, entleerter Geschirrspüler, geleerte Mülleimer, Entsorgung des Mülls in den vorgesehenen Müllbehältern, leergeräumter Kühlschrank, abgezogene Bettwäsche, gereinigter Kaminofen einschließlich Aschekasten und Sichtscheibe, verschlossene Fenster und Türen. Übermäßige Verschmutzungen oder außergewöhnlicher Reinigungsaufwand werden gesondert berechnet.
16. Kündigung aus wichtigem Grund
Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn
die zulässige Personenzahl erheblich überschritten wird, trotz Abmahnung erhebliche Störungen verursacht werden, vorsätzlich Schäden verursacht werden, das Ferienhaus vertragswidrig genutzt wird, gesetzliche Vorschriften oder die Hausordnung erheblich verletzt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Mietbeträge.
17. Haftung der Vermieterin
(1) Die Vermieterin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
18. Höhere Gewalt
Kann die Vermieterin das Ferienhaus aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Sturmflut, Brand, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) nicht zur Verfügung stellen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits gezahlter Mietbeträge. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.
19. Internet/WLAN
(1) Soweit im Ferienhaus ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt wird, erfolgt dies freiwillig und ohne Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Störungsfreiheit.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.
(3) Insbesondere sind rechtswidrige Downloads, das Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte, das Aufrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte sowie jede missbräuchliche Nutzung untersagt.
(4) Für Rechtsverstöße, die durch den Mieter oder dessen Mitreisende begangen werden, haftet ausschließlich der jeweilige Nutzer.
20. Elektrofahrzeuge
Das Laden von Elektrofahrzeugen oder Hybridfahrzeugen an Haushaltssteckdosen, Verlängerungskabeln oder sonstigen nicht ausdrücklich hierfür vorgesehenen Stromanschlüssen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
21. Vergessene Gegenstände
Im Ferienhaus zurückgelassene Gegenstände werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt. Auf Wunsch werden diese gegen Erstattung der Versandkosten und einer Bearbeitungspauschale an den Eigentümer versandt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dürfen nicht abgeholte Gegenstände entsorgt werden.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Vermieterin.
23. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Regelungen der Hausordnung einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden und Besucher diese beachten.
24. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen mindestens der Textform.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Sitz der Vermieterin.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Jan.2025