Mietbedingungen

1. Der Abschluss des Mietvertrages bedarf keiner besonderen Form. Er kommt zustande durch die spezifizierte Anfrage des Mieters (Angebot) und die Bestätigung von dasstrandhaus.de (Annahme). Die Annahme erfolgt schriftlich oder elektronisch. Weicht die Annahme vom Angebot des Mieters ab, kommt der Vertrag entsprechend
der Annahme zustande, wenn der Mieter der Annahme nicht binnen einer Woche widerspricht. Der Widerspruch muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Bedingungen und der Ferienhausordnung.

2. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist diese schriftlich zu bestätigen. Eine Anzahlung ist binnen 7 Tagen ab Erhalt zu überweisen. Der Restbetrag bis 30 Tage vor Anreise.

3. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.

4. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf besonderer vorheriger Zustimmung des Vermieters. Hunde sind auf der Anlage grundsätzlich an der Leine zu führen, jedoch nicht im hauseigenen eingezäunten Garten. Achten Sie darauf, dass die Tiere kein anderes als das von Ihnen gemietete Grundstück betreten oder gar beschmutzen. Hundekot ist grundsätzlich von Ihnen selbst zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung berechnen wir Ihnen die Grundstücksreinigung
auch noch, nachdem Sie abgereist sind. Die Grünanlage der Strandhäuser ist kein Spielplatz, d.h. Ballspiele, etc., soweit sie andere Gäste belästigen, sind zu unterlassen.

5. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 9.30 Uhr ein.

6. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Für diesen Fall hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn. Der Vermieter kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach ihrer Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen.
Diese beträgt in Prozent vom Reisepreis je Wohneinheit: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25 %, bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 45 %, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 65 %, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 100 % des Mietpreises. Wir weisen auf die Abschließung einer Reiserücktrittsversicherung hin. Reist der Mieter am Anreisetag ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist der gesamte Reisepreis für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen
geringeren Schaden gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist. Bei Terminumbuchungen oder Ersatzvermietung werden den Mietern Buchungsgebühren zu Ziffer 6
berechnet.

7. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete – unverzüglich der Verwaltung des Ferienhauses anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Ersatz ist nur von der Verwaltung des Ferienhauses auf Kosten des Mieters zu erwerben. Anderweitig beschaffte, nicht passende Gegenstände werden nicht anerkannt. Bei Übernahme des Mietobjektes ist binnen des 1. Tages vom Mieter das
Mietobjekt unverzüglich auf evt. vorhandene Schäden zu überprüfen und diese sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Schäden, die danach auftreten, werden dem Mieter angerechnet. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Kaminofen entleert und Scheibe gereinigt, Bettwäsche abgezogen, Kühlschrank abgetaut, Müll zur Müllsammelstelle gebracht).

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Oldenburg in Holstein.

9. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

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